Die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer nennt man Lohnsteuer (Abgekürzt: LSt). Als Quellensteuer wird sie auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.
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